Terms of service
der ELKOM GmbH Elektrotechnik
Weberstraße 52
45879 Gelsenkirchen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Werkleistungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen zwischen der ELKOM GmbH Elektrotechnik und ihren Kunden.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den einzelnen Regelungen nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
- Gegenstand unserer Leistungen sind insbesondere Arbeiten aus den Bereichen:
- Elektroinstallation
- Niederspannungstechnik
- PV-Anlagen
- Beleuchtungstechnik
- Türkommunikation
- Haustechnik
- Netzwerktechnik
- Wartung, Prüfung, Instandhaltung und Reparatur elektrischer Anlagen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung.
- Technische Änderungen, Anpassungen und handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
3. Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung,
- den Beginn der Leistungsausführung, oder
- die Unterzeichnung eines Angebots oder Vertragsdokuments durch beide Parteien.
- Angaben in Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Unterlagen oder Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
4. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Die ELKOM GmbH Elektrotechnik ist berechtigt, Leistungen selbst oder durch fachlich geeignete Dritte ausführen zu lassen.
- Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dazu gehören insbesondere:
- freier und sicherer Zugang zu den Arbeitsbereichen,
- rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Pläne und Genehmigungen,
- Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstiger erforderlicher Infrastruktur, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch unrichtige Angaben, fehlende Mitwirkung oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstehen, gehen zulasten des Kunden.
- Sofern der Kunde Eigenleistungen, Vorleistungen anderer Gewerke oder bauseitige Materialien einbringt, haften wir nicht für Mängel oder Verzögerungen, die hieraus resultieren, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.
5. Termine und Ausführungsfristen
- Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
- Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.
- Höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Materialengpässe, Lieferverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Streik oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
- Schadensersatz wegen Verzögerung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur geschuldet, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen.
6. Preise und Vergütung
- Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise.
- Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, zusätzlichem Aufwand oder unvorhergesehenen technischen Erfordernissen, werden gesondert vergütet.
- Materialmehrverbrauch, zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Prüfungen, Montage- und Demontagearbeiten sowie Entsorgungskosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7. Abschlagszahlungen und Fälligkeit
- Wir sind berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen und vertragsgemäß bereitgestellte Materialien Abschlagszahlungen zu verlangen.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt.
- Im Verzugsfall sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
- Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener fälliger Beträge zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren, Materialien, Geräte und sonstige Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum.
- Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
9. Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit unsere Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Erfolgt auf unser Verlangen keine Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, obwohl die Leistung abnahmereif ist, oder nutzt der Kunde die Leistung bereits bestimmungsgemäß, kann die Abnahme als erfolgt gelten, soweit gesetzlich zulässig.
- Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Darin festgehaltene Mängel sind vom Kunden konkret zu bezeichnen.
10. Gefahrübergang
- Bei Lieferung von Waren geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden über.
- Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch dann über, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet oder der Versand auf Wunsch des Kunden erfolgt.
- Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme auf den Kunden über.
11. Mängelrechte
- Für Mängel haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen.
- Unternehmer haben die erbrachten Leistungen, gelieferten Waren und Materialien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel in angemessener Frist in Textform anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht uns zu, soweit gesetzlich zulässig.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden oder Funktionsstörungen, die verursacht wurden durch:
- unsachgemäße Nutzung,
- Eingriffe des Kunden oder Dritter,
- fehlende Wartung,
- natürliche Abnutzung,
- ungeeignete bauseitige Voraussetzungen,
- fehlerhafte Vorleistungen anderer Gewerke.
12. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. Kommunikation per Telefon, E-Mail und WhatsApp
- Der Kunde kann mit uns über Telefon, E-Mail und gegebenenfalls auch über WhatsApp kommunizieren.
- Die Kommunikation über WhatsApp dient insbesondere der Terminabstimmung, allgemeinen Rückfragen, organisatorischen Absprachen und der laufenden Projektkommunikation.
- Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Abnahmen, Nachtragsbeauftragungen oder sonstige vertragsändernde Erklärungen, sollen aus Nachweisgründen in Textform per E-Mail oder schriftlich erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde wird gebeten, über Messenger-Dienste keine sensiblen oder vertraulichen Daten zu übermitteln.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Sofern der Kunde Verbraucher ist und ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder ein Fernabsatzvertrag vorliegt, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere Frist, Ausübung und Folgen des Widerrufs, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
- Verlangt der Kunde, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, hat er uns dies ausdrücklich zu bestätigen.
- Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird.
16. Kündigung und Stornierung
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
- Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, sind wir berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die weiteren gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.
- Bereits bestellte oder angefertigte Materialien, Sonderanfertigungen und nicht mehr anderweitig verwendbare Komponenten sind vom Kunden zu vergüten.
17. VOB/B bei Unternehmern
- Gegenüber Unternehmern kann ergänzend die VOB/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung gelten, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde und die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen worden ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern nicht im Einzelfall rechtlich wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
18. Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
- Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Kontaktaufnahme, Angebotsbearbeitung und Kommunikation über digitale Kommunikationswege, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der ELKOM GmbH Elektrotechnik Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis:
Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht. Die vollständige Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.